Spielplätze
Spielplatzinitiativen in Bad Münstereifel

Ziel von Spielplatzinitiativen
In der Stadt Bad Münstereifel werden seit dem Jahre 1983 Initiativen zur Unterhaltung und Pflege von städtischen Kinderspielplätzen mit Elterninitiativen und Vereinen der Dörfer abgeschlossen.
Durch diese Initiativen wird die Arbeit des städtischen Bauhofes entlastet.
Außerdem bewirkt die unmittelbare Verantwortung der Initiativen vor Ort eine verstärkte Identifikation mit "ihrem" Kinderspielplatz und somit ein größeres Augenmerk für die Vermeidung von Verunreinigungen und Vandalismusschäden.
Je nach Größe des Kinderspielplatzes erhalten die Initiativen jährlich eine Unterhaltungspauschale von 300, 500 oder 700 DM (Stand 2001).
Zur Zeit sind entsprechende Vereinbarungen für 21 von 29 Spielplätzen abgeschlossen.
Problematik: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht
Im Innenverhältnis zwischen Stadt und Initiative wäre es denkbar, auch die Verkehrssicherungspflicht auf die Initiative zu übertragen und gleichzeitig die Stadt von allen gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freizustellen.
Voraussetzung wäre, dass die Initiative selbst für die sich ergebenden Haftungsrisiken eine Haftpflichtversicherung abschließt, die insbesondere auch den Freistellungsanspruch der Stadt mit umfasst.
Eine solche Verfahrensweise kann jedoch auf viele Initiativen und Vereine abschreckend wirken, zumal insbesondere Elterninitiativen vermögenslose Gesellschaften darstellen.
Hinzu kommen, dass die Stadt als Grundstückseigentümerin sich im Hinblick darauf, dass es sich bei der Einrichtung und dem Betrieb von Kinderspielplätzen grundsätzlich um eine öffentliche Aufgabe handelt, gegenüber einem möglicherweise geschädigtem Dritten nicht auf eine mit der Initiative vereinbarte Übertragung der Verkehrssicherungspflicht berufen kann.
Die Stadt Bad Münstereifel hat daher von einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Initiativen abgesehen und die Initiativen von eventuellen Haftungsansprüchen Dritter freigestellt.
Lediglich die Kontrollen der Verkehrssicherungspflicht werden der Initiative übertragen, wobei eine gesonderte Richtlinie als Anlage zur Übertragungsvereinbarung als Grundlage gilt.
Für die Kontrollen gilt eine Aufzeichnungspflicht, die Kontrollunterlagen werden regelmäßig von städtischen Bediensteten eingesehen.
Unfallversicherungsschutz
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht für die Beauftragten der Initiativen während ihrer Tätigkeit auf den Kinderspielplätzen Unfallversicherungsschutz über die Stadt Bad Münstereifel bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft.
Die Initiative ist allerdings verpflichtet, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Gründung einer Spielplatzinitiative am Beispiel Kinderspielplatz Flettenberg, Bad Münstereifel-Kirspenich
Im Ortsteil Kirspenich ist durch die Ausweisung des Neubaugebietes "Flettenberg" seit Anfang der 90er Jahre ein starker Zuzug gerade von jungen Familien mit Kindern zu verzeichnen.
Im März 1999 traten daher einige Eltern mit einem Bürgerantrag zur Errichtung eines Kinderspielplatzes auf einem bislang ungenutzten städtischen Grundstück an die Stadt Bad Münstereifel heran.
Die Stadt Bad Münstereifel hat daraufhin nach einem Beschluss des zuständigen Fachausschusses im Mai 1999 die Anwohner des Neubaugebietes zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Hierbei wurde das Konzept der Spielplatzpatenschaften vorgestellt und die Gründung einer Elterninitiative angeregt.
Nach kurzer Bedenkzeit erklärten sich nach den Sommerferien einige Eltern bereit, eine Elterninitiative zu gründen.
Eine Vereinbarung zur Übernahme der Spielplatzpatenschaft konnte daher schon am 27.08.1999 mit der Initiative abgeschlossen werden.
Mit der Elterninitiative wurde ein Konzept zur Errichtung des Spielplatzes erarbeitet sowie ein Finanzierungsplan erstellt. Haushaltsmittel für die Beschaffung der Spielgeräte wurden im Haushaltsjahr 2000 bereitgestellt.
Als Eigenanteil an der Finanzierung bot die Elterninitiative an, in den ersten drei Jahren auf die regulär vereinbarte Aufwandsentschädigung zu verzichten.
Die Stadt hat Anfang 2000 Angebote von Herstellerfirmen über die mit der Initiative abgesprochene Ausstattung mit Spielgeräten eingeholt.
Wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Angebote wurden diese vor Auftragsvergabe nochmals der Elterninitiative vorgestellt.
Die Elterninitiative traf dann die Entscheidung, welches Konzept letztlich in Auftrag gegeben werden soll.
Praxiserfahrungen
Die Krabbelgruppe "Bingos" im Ortsteil Iversheim veranstaltete in 1996 ein großes Kinderfest. Der Erlös sollte ausschließlich für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes eingesetzt werden.
Nach dem Fest standen 7.500,00 DM für den Kinderspielplatz zur Verfügung.
Zusammen mit einem Zuschuss von Seiten der Stadt konnten eine Multi-Kletteranlage, eine Tischtennisplatte und ein Federspielgerät angeschafft werden.
Im Ortsteil Rodert begannen die Eltern 1985 mit einem Straßenfest Geld für einen Kinderspielplatz zu sammeln. Bereits in 1986 wurde mit den Bauarbeiten begonnen.
Der Spielplatz wurde auf drei Ebenen errichtet.
Im 1. Bauabschnitt errichteten die Eltern eine Rutsche mit großem Sandkasten, einen kleinen Sandkasten, eine Wippschaukel, zwei Kleinschaukelgeräte, eine 3-sitzige Hängeschaukel, eine Sitzgruppe und eine Wetterhütte.
Aufgrund jährlicher Straßenfeste konnten im Laufe der Jahre immer wieder neue Geräte angeschafft werden, bzw. Reparaturen erfolgen.
Auch wurde ein Unterhaltungs- und Pflegevertrag abgeschlossen.
Im Ortsteil Odesheim wurde 1998 mit der Dorfgemeinschaft ein Unterhaltungs- und Pflegevertrag abgeschlossen.
Zusammen mit der Dorfgemeinschaft wurde eine neue Reifenschaukel angeschafft.
In diesem Jahr wird eine Rutsche mit Turm hinzukommen.
Mit Hilfe des Dorfverschönerungsvereins im Ortsteil Soller, konnte Ende 1998 für den Kinderspielplatz eine Sechseckkletterkombination angeschafft werden. Ebenso beteiligte sich eine Anwohnerin an den Kosten für einen neuen Zaun.
Ein entsprechender Pflegevertrag besteht seit 1997.
1998 konnten im Ortsteil Sasserath zwei neue 2-sitzige Schaukeln errichtet und ein neuer Sandkasten aufgestellt werden.Die Dorfbewohner bauten den Sandkasten selbst.
Der Kinderspielplatz wurde neu eingezäunt.
Noch im gleichen Jahr wurde ein Unterhaltungs- und Pflegevertrag abgeschlossen.
1999 veranstalteten einige Eltern einen Weihnachtsbazar.
Von dem Erlös des Bazars soll ein Spielhaus angeschafft werden.
Der Dorfverschönerungsverein Schönau hat 1993 die Patenschaft über den neu zu errichtenden Spielplatz übernommen. Die Spielgeräte wurden mit eigenen Mitteln und finanzieller Unterstützung eines ortsansässigen Kreditinstitutes angeschafft und in Eigenleistung errichtet.

Im Ortsteil Mahlberg wurde 1999 der Spielplatz komplett erneuert.
Ein großer Teil der Kosten und Arbeiten wurde vom Dorfgestaltungsverein Mahlberg übernommen.
Es konnten folgende Geräte errichtet werden: Spielkombination mit Rutsche und verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten, 2-sitzige Schaukel, Wippe , Kriechröhre und 2 Federspielgeräte.
Der Kinderspielplatz wurde komplett eingezäunt.
Zwischenzeitlich wurde vom Dorfgestaltungsverein noch eine Sitzbank gebaut und aufgestellt.
In Kürze wird ein Unterhaltungs- und Pflegevertrag abgeschlossen.
Entsprechend den Verträgen unterhalten und pflegen die Vertragspartner (Eltern, Dorfgemeinschaften usw.) die einzelnen Kinderspielplätze.
Sie mähen den Rasen, entfernen den Müll, führen Sichtkontrollen durch oder nehmen kleinere Reparaturen vor.
Schäden, die der Bauhof beseitigen muss, werden in der Regel telefonisch mitgeteilt. Dies ist sehr hilfreich, da die Bauhofmitarbeiter die Spielplätze nicht täglich abfahren und kontrollieren können.
Ein weiterer Vorteil der "Patenschaftsverträge" ist, dass dadurch sehr wenig Vandalismusschäden vorkommen.
Die Eltern und übrigen Dorfbewohner achten darauf, dass die Geräte weder beschädigt, noch die Plätze verschmutzt werden, da sie sich an den Anschaffungskosten beteiligt haben und sie sich für die Plätze verantwortlich fühlen.
Auch die Kinder gehen mit "ihrem" Kinderspielplatz ordentlich um.
Mustervereinbarung
V e r e i n b a r u n g
über die Unterhaltung und Pflege des Kinderspielplatzes ________________
Zwischen
der Stadt Bad Münstereifel, vertreten durch den Bürgermeister
und
der _______________________, vertreten durch _______________________________, (nachfolgend Initiative genannt)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1
Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin des Grundstückes __________________________ . Auf diesem Grundstück hat die Stadt Bad Münstereifel einen Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. _______ m² errichtet (siehe beigefügten Lageplan). § 2
Die Initiative verpflichtet sich, den Kinderspielplatz auf dem in § 1 genannten Grundstück zu unterhalten und zu pflegen. Der Kinderspielplatz und die aufgestellten Spielgeräte befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. § 3
Die Erweiterung und die Auswahl der weiteren Spielgeräte erfolgt durch die Stadt Bad Münstereifel im Einvernehmen mit der Initiative. § 4
Vor der Übernahme des Kinderspielplatzes erfolgt eine Abnahme durch den Sicherheitsbeauftragen der Stadt Bad Münstereifel. Die Unterhaltung und Pflege des Kinderspielplatzes und der Gerätschaften übernimmt die Initiative ab dem _________. § 5
Die Verkehrssicherungspflicht für den Spielplatz und die Spielgeräte obliegt ausschließlich der Stadt Bad Münstereifel. Die im einzelnen erforderlichen Maßnahmen trifft die Initiative für die Stadt. Die Initiative verpflichtet sich, neben der Pflege des Platzes auch 14tägige Sichtkontrollen auf dem Spielplatz durchzuführen. Mit der Kontrolle der Spielanlagen sind volljährige Personen, denen das Verständnis der einschlägigen Vorschriften und die Kenntnis der einschlägigen Regeln der Technik zugetraut werden können, zu beauftragen. Bei den Kontrollen ist insbesondere auf mutwillige Zerstörungen, z.B. zerschnittene Seile, Glasscherben u. ä. zu achten. Die Kontrollen erfassen nicht nur alle Spielgeräte und –einrichtungen, sondern erstrecken sich insbesondere auch auf: 1. die Sauberkeit der gesamten Spielplatzanlage; 2. die Sitzbänke und Papierkörbe; 3. die ordnungsgemäße Absicherung der Zugänge zu den öffentlichen Verkehrsflächen; 4. die Beschilderung; 5. die Anpflanzungen (giftige Bäume, Hecken, Sträucher); 6. ggf. die Einzäunungen. Festgestellte Mängel sind umgehend der Stadt Bad Münstereifel zu melden. Reparaturen an den Gerätschaften führt die Stadt Bad Münstereifel durch. Die Stadt Bad Münstereifel beaufsichtigt und kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften; sie kann im Einzelfall der Initiative verbindliche Weisungen erteilen.
§ 6
Die Initiative hat die Straßenreinigung und den Winterdienst für die erschließenden Straßen, soweit dies im Rahmen der Straßenreinigungssatzung dem Anlieger obliegt, durchzuführen. § 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Diese Vereinbarung beginnt am _____________ und endet am __________.
Bad Münstereifel, den __________________
Für die Stadt Bad Münstereifel Für die Initiative ___________________ ________________
(Bürgermeister) (Vorsitzende/r)
Ansprechpartner bei der Stadt Bad Münstereifel:
Herr Linnertz Tel. 02253/505-202
Anschrift:
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstr. 11 + 15
53902 Bad Münstereifel
Tel.: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de





