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Wo ist es laut? Wo ist es Leise? Machen Sie ruhig mit!

Stadt Bad Münstereifel startet in die Lärmaktionsplanung

Die Länder und Kommunen sind im Zuge der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung dazu aufgefordert, bis Juli 2024 (erneut) die Lärmsituation in ihren Gebieten zu untersuchen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen. Auch die Stadt Bad Münstereifel ist verpflichtet in die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung auf Basis der EU-Umgebungsrichtlinie einzusteigen. Bis Juli 2024 stellt die Stadt für das Stadtgebiet den Lärmaktionsplan für die Stufe 4 auf.

Mithilfe von Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Für die Stadt Bad Münstereifel wurden seitens des Landes NRW hierzu aktuelle Lärmkartierungen bereitgestellt. In die Kartierung des Straßenverkehrslärms fließen gemäß Umgebungslärmrichtlinie Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag bzw. 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr ein.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen werden aktuell ausgewertet und es werden zudem Lärmschwerpunkte gebildet. Eine Berichterstattung hierzu soll den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine aktive Mitwirkung vorgesehen.

Lärmaktionsplanung – 4. Runde

Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

Die Länder und Kommunen sind im Zuge der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung dazu aufgefordert, bis Juli 2024 (erneut) die Lärmsituation in ihren Gebieten zu untersuchen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen. Auch die Stadt Bad Münstereifel ist verpflichtet in die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung auf Basis der EU-Umgebungsrichtlinie einzusteigen. Bis Juli 2024 stellt die Stadt für das Stadtgebiet den Lärmaktionsplan für die Stufe 4 auf.

Daher sind nun auch Sie wieder gefragt!

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel können sich im Zeitraum der 2. Öffentlichkeitsmitwirkung vom

29. April 2024 bis zum 31. Mai 2024

über die bisherigen Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsmitwirkung und daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschläge informieren und selbst weiter mitwirken.

Dazu ist der Entwurf des Lärmaktionsplans hier einsehbar.

Ebenso liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans im o.g. Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Stadt Bad Münstereifel, Marktstraße 11, 53902 Bad Münstereifel, 2.OG vor den Zimmern 26 und 27 aus. Die Informationen können während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden

Während dieser Beteiligungsphase besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans vorzubringen. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: stadtentwicklung@bad-muenstereifel.de

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden.

Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen berät der Rat der Stadt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beratung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Aktuell ist geplant, dass der finale Lärmaktionsplan abschließend in der Sitzung des Rates im Juli 2024 beraten und beschlossen wird.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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